Die rechtliche Situation von Cannabinoiden und Cannabinoid-Mimetika in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert, insbesondere durch das weitreichende Verbot im Jahr 2023, welches z.B. HHC und CBN erfasst hat. Dieses Verbot zielte darauf ab, die zunehmende Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen einzudämmen. Wir begrüssen diesen Schritt ausdrücklich und erkennen an, dass der Staat entschlossen und verantwortungsbewusst gehandelt hat, um den Schutz der Gesellschaft zu gewährleisten und den Missbrauch solcher Substanzen einzuschränken.
Leider wurden im Zuge dieses Verbots auch «unschuldige Akteure», wie beispielsweise CBN, erfasst. Dies zeigt, dass die Rahmenbedingungen für Substanzen wie CBN genauer und detaillierter formuliert werden sollten, um die Verhältnismässigkeit zu wahren und gleichzeitig die Forschung und Entwicklung medizinischer Anwendungen zu fördern.
Die Herausforderung: Natürlich vorkommende Cannabinoide wie CBN
Das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken wurde nach der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 1. August 2022 aufgehoben. Die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI), in der die Betäubungsmittel aufgelistet sind, wurde daher an diesem Datum grundlegend überarbeitet. Seitdem hat das EDI vier neue Versionen der BetmVV-EDI mit einigen teilweise fragwürdigen Änderungen veröffentlicht.
So verbot beispielsweise die Revision vom 9. Oktober 2023 die „synthetische Cannabinoide 2“ . Unter dieser Kategorie befindet sich die chemische Struktur von Cannabinol (CBN). Es gibt aber auch CBN, das auf natürliche Weise von der Hanfpflanze ohne synthetische Eingriffe produziert wird.
Während synthetisches CBN in der Schweiz eindeutig als neue psychoaktive Substanz und damit grundsätzlich illegal eingestuft wird, bleibt die rechtliche Lage für natürliches CBN aber unklar, obwohl der Extraktionsprozess dem von CBD oder CBG ähnelt, die mittlerweile zugelassene Substanzen sind.
Es gibt aber keine wissenschaftlichen oder rechtlichen Gründe, Cannabinol umfassend zu verbieten. Cannabinol zeigt keine signifikanten psychoaktiven Effekte und hat potenziell nützliche therapeutische Anwendungen.
CBN hätte nicht verboten werden müssen: Vergleich mit Frankreich
Frankreich hat erst kürzlich ein Verbot von synthetischen Cannabinoiden umgesetzt, welches jedoch CBN explizit nicht erfasst. Dieser Ansatz zeigt die Möglichkeit von gezielten Massnahmen, die synthetische und potenziell gefährliche Substanzen regulieren, ohne Cannabinoide wie CBN zu verbieten. Aus juristischer Perspektive ist dies ein starkes Argument. Es zeigt, dass weniger strenge Massnahmen möglich gewesen wären.
Fazit: Balance zwischen Schutz und Potenzial
Daher ist es notwendig, dass die Behörden die Details betrachten. Im Fall von CBN sollte in der Verordnung präzisiert werden, dass unverarbeitetes CBN, das auf natürliche Weise aus der Pflanze gewonnen wird, erlaubt ist.
Das pauschale Verbot geht über das hinaus, was notwendig ist, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und ist daher unverhältnismässig. Die aktuelle Verschärfung ist nicht nur wissenschaftlich unbegründet, sondern behindert auch den Fortschritt in der Forschung sowie die Entwicklung von medizinischen Anwendungen und verunsichert die Marktteilnehmer.
Stattdessen könnte eine differenzierte Regulierung von Cannabis das Problem der synthetischen Designer-Drogen entschärfen und gleichzeitig den Zugang zu potenziell nützlichen Substanzen wie CBN gewährleisten.
Über die IG Hanf
Die IG Hanf ist der Branchenverband der Schweizerischen Cannabisindustrie. Sie vertritt ihre Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und in der Öffentlichkeit. Dabei fördert sie den Austausch und die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern und stärkt damit die Cannabisbranche in der Schweiz. Ihre Mission ist es, einen regulierten Cannabismarkt zu schaffen, um der Schweiz eine Vorreiterrolle in der globalen Cannabisindustrie zu sichern. Die IG Hanf setzt neue Standards für ihre Mitglieder und die Branche. Allen voran mit dem Qualitätslabel Swiss Certified Cannabis, welches eine verlässliche Produkt- und Konsumentensicherheit garantiert. Die IG Hanf ist zudem Gründungsmitglied des Vereins Cannabis Consensus Schweiz, in dem Organisationen und politische Parteien gemeinsam den Weg für einen offenen und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ebnen. Weitere Informationen: www.ighanf.ch | www.swiss-certified-cannabis.ch | www.ighanf.ch/ehrenkodex
Links:
Synthetische Cannabinoide und Cannabinoid-Mimetika (ighanf.ch)
HHC in der Schweiz im Verzeichnis der BetmVV-EDI gelistet – IG Hanf Schweiz
Spice in E-Zigaretten: Britische Schüler kollabieren – Blick
Der medizinische Nutzen von CBN – Allgemeines zur Cannabismedizin – Hanf Magazin (hanf-magazin.com)