Historische Debatte im Bundestag – Ist die «Legalisierung» in Deutschland nun Tatsache?

Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Oktober 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beraten. Die Befürworter des Gesetzes betonen den Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik und die wirtschaftlichen Chancen, die sich aus einer Regulierung von Cannabis ergeben.[1]

Der Grund für das Engagement der Bundesregierung liegt in der Erkenntnis, dass die bisherige Politik gescheitert ist. Die Konsumzahlen nehmen gerade bei jungen Konsumierenden zu. Jugendschutz und Qualitätskontrollen gibt es nicht.[2] Für Erwachsene Konsumierende geht von Cannabis hingegen nachweislich keine unkalkulierbare Gefahr aus.[3]

Die ursprünglichen Pläne der Regierungskoalition, die Fachgeschäfte und eine regulierte Lieferkette vorsahen, wurden wegen dem Wiederstand einzelner Bundesländer und nach Gesprächen mit der EU verworfen.

Die neue Strategie sieht ein Zwei-Säulen-Modell vor.[4] Geplant ist zunächst die Umsetzung der ersten Säule (Entkriminalisierung und nicht-kommerzieller Anbau), welche im Januar 2024 in Kraft treten soll. Wann der Entwurf der zweiten Säule vorgestellt wird, ist bisher nicht bekannt.

Der vorliegende Entwurf, welcher vom Kabinett am 16. August 2023 verabschiedet wurde, wird nun durch den Bundestag überarbeitet. Zur Diskussion stehen im Entwurf unter anderem die nicht praktikable Abstandsregel, die Anzahl Pflanzen für den Eigenbedarf, das Verbot des Konsums in den Clubs, die Grenzwerte im Strassenverkehr und der Missbrauchsvorbehalt bei Nutzhanf, welcher nach wie vor Nutzhanfblüten als mögliche illegale Substanz definiert (SIC!).

Welche Änderungen am Gesetz zur ersten Säule noch vorgenommen werden, ist unklar. Es gilt das «strucksche Gesetz», wonach kein Gesetzt den Bundestag so verlässt, wie es hineingekommen ist.

Die IG Hanf Schweiz begrüsst die Bestrebungen zur Regulierung in Deutschland ausdrücklich. Die geplanten Social Clubs und der legale Eigenanbau können eine gute Unterstützung sein, beim bestreben die Konsumierenden aus dem Schwarzmarkt abzuholen. Jedoch ist dieses Modell nicht für alle Arten von Konsumenten und Konsumentinnen geeignet. Ohne zusätzliche spezialisierte Abgabestellen (Fachgeschäfte) wird ein Social Club Modell und Eigenanbau den Schwarzmarkt kaum grossflächig verdrängen können. Daher muss der Fokus nun auf die weiteren Schritte der Regulierung gelegt werden.  


[1]             Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung debattiert

[2]             https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz-entwurf.html

[3]             Gesundheitliche Gefahren des Konsums von Cannabis und anderen Drogen (bundestag.de)

[4]     Kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene – Eckpunkte eines 2-Säulen-Modells (bundesgesundheitsministerium.de)

Lukas Brunner
Author: Lukas Brunner