Stellungnahme der IG Hanf Schweiz an das Bundesamt für Gesundheit BAG zur Regulierung von Hanfprodukten unter dem Tabakrecht

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Hanf ist nicht Tabak

Die IG Hanf Schweiz wurde im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) um eine Stellungnahme angefragt. Mit dem neuen Tabakrecht, welches 2024 in Kraft treten soll, können CBD und andere Hanfprodukte unter dem Tabakrecht als „gleichartige Produkte“ vermarktet werden. Zudem wurden die Anforderungen an die Selbstkontrolle konkretisiert. Das Qualitätslabel der IG Hanf Schweiz könnte sich als massgeblicher Standard für Hanfprodukte weiter etablieren.

Die Stellungnahme an das Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) findest du hier:

Lukas Brunner
Author: Lukas Brunner