HHC in der Schweiz im Verzeichnis der BetmVV-EDI gelistet

Das halbsynthetische Cannabinoid Hexahydrocannabinol, besser bekannt als HHC, wurde am 31. März 2023 vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) als Erzeugnis mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung in Anhang 6, Verzeichnis der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV – EDI) gelistet. Zusammen mit 11 weiteren Substanzen. HHC gilt ab sofort als Substanz, die allen Kontrollmassnahmen des Betäubungsmittelrechts unterstellt ist. Für den Umgang mit HHC ist zukünftig eine Bewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstitutes (Swissmedic) erforderlich (Art. 4 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 2 BetmG).

•    https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/363/de 
•    https://www.swissinfo.ch/ger/designerdrogen–elf-weitere-substanzen-verboten—hhc-darunter/48408204

Tom
Author: Tom