Nach dem bereits im Frühjahr 2023 mehrere Substanzen mit einer vermuteten psychoaktiven Wirkung in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung gelistet wurden[1], hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 9. Oktober 2023 auf Antrag von Swissmedic weitere 10 Einzelsubstanzen und eine Substanzgruppe verboten, um den Missbrauch neuer synthetischer Stoffe als Betäubungsmittel zu bekämpfen.[2]
Eine Substanzgruppe von synthetischen Cannabinoiden sowie die Einzelsubstanzen HHCP, delta-9-THCP, delta-8-THCP, H4CBD und andere Substanzen sind ab dem 9. Oktober 2023 in der Schweiz bewilligungspflichtig und dürfen nicht hergestellt, gehandelt oder abgegeben werden.[3] Bewilligungen können für eine industrielle und wissenschaftliche Verwendung beantragt werden (Art. 7 Abs. 2 i.V.m. Art. 4 und Art. 5 BetmG und BetmVV-EDI, Anhang 6 Verzeichnis e). Nicht betroffen von dem Verbot sind natürlicherweise in der Hanfpflanze vorkommende Cannabinoide wie CBD, CBC, CBG.[4]
An der wiederkehrenden Listung von synthetischen Cannabinoiden durch das EDI wird deutlich, dass die Problematik seit 2011 nicht wirksam gelöst werden konnte.[5] Ein effektiver Gesundheitsschutz lässt sich nur in einem regulierten Mark für Hanf und Hanfprodukte sicherstellen.
Eine sinnvolle Cannabisregulierung bildet die Basis für den Jugend- und Konsumentenschutz, die Qualitätssicherung sowie die Bekämpfung des Schwarzmarktes und die nachhaltige Entwicklung der Schweizer Hanfindustrie.
[1] HHC in der Schweiz im Verzeichnis des BetmVV gelistet – IG Hanf Schweiz
[2] Gesundheitsrisiken durch Designerdrogen: Weitere psychoaktive Substanzen verboten (swissmedic.ch)
[3] AS 2023 569 – Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien (Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, BetmVV-EDI) (admin.ch)
[4] Hingegen ist die Synthese von CBN und Delta-8-THC bewilligungspflichtig.
[5] Seit Dezember 2011 sind 287 Einzelsubstanzen und 15 Gruppen (Derivate) in das das Verzeichnis e (Anhang 6) der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aufgenommen worden