Übersicht Meldepflicht Hanfanbau (<1% THC) in der Schweiz

Eine Umfrage der IG Hanf bei den Kantonen hat ein uneinheitliches Bild zur Meldepflicht beim Hanfanbau mit weniger als 1 % THC in der Schweiz ergeben. Es sind diverse Behörden wie die Polizei, die Landwirtschaftsämter oder die Arbeits- und Wirtschaftsämter für Meldungen und Bewilligungen im Zusammenhang mit Hanf zuständig. Von Kanton zu Kanton ist die Handhabung unterschiedlich.

Formen der Meldepflicht

Gegenüber der Polizei besteht keine generelle Meldepflicht, ausser in einigen Kantonen (z.B. Tessin und Uri). Die Polizei empfiehlt jedoch in vielen Kantonen den jeweiligen Betreibern, den geplante Anbau von legalem Hanf frühzeitig informationshalber mitzuteilen.

In den meisten Kantonen (ausser z.B. St. Gallen und Thurgau) besteht seitens Landwirtschaftsamt keine spezielle Meldepflicht für den Hanfanbau – selbstverständlich müssen landwirtschaftliche Betriebe ihren Hanf wie jede andere Kultur auch bei der Datenerhebung melden. Vgl. Hanf (admin.ch)

Bei industriellen Betrieben und Anlagen müssen bereits in der Planungsphase Vorschriften über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dies geschieht im so genannten Plangenehmigungsverfahren. Im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens wird falls nötig automatisch ein Plangenehmigungsverfahren angestossen. Es kann aber auch separat durchgeführt werden. Nach korrekter Umsetzung wird der Betrieb oder die Anlage kontrolliert und es wird eine Betriebsbewilligung erteilt. Vgl. Plangenehmigung und Planbegutachtung (admin.ch)

Beim Anbau und Handel mit Pflanzgut zur gewerblichen Nutzung sind die Bestimmungen des Pflanzengesundheitsrechts zu beachten. Im Rahmen des Pflanzenpasssystems besteht eine Meldepflicht für Flächen für die Produktion von Vermehrungsmaterial (Stecklinge). Vgl. Pflanzenpass (admin.ch)

Sind die Meldepflichten zulässig?

In einem aktuellen Urteil des Kantonsgerichts Graubünden wurde die gesetzliche Meldepflicht für den Hanfanbau im Kanton Graubünden als rechtswidrig taxiert. Das Schweizer Bundesgericht hatte schon früher entschieden, dass nur der Bund Regeln für den Hanfanbau erlassen darf. Diese Entscheidung unterstreicht die zentrale Rolle des Bundes bei der Regulierung von Hanf und betont die Notwendigkeit einer einheitlichen Gesetzgebung in diesem Bereich​ (vgl. Schweizer Bauer).

Generell wird empfohlen, sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Anbau von Hanf bei den Behörden zu melden oder abzuklären, wo und wie der Anbau gemeldet werden muss und welche Vorschriften bezüglich des Arbeitnehmerschutzes und Hygiene anwendbar sind. Gerne unterstützen wir Unternehmen bei den notwenigen Abklärungen.

Die Übersicht über die Meldepflichten ist unter folgendem Link zu finden. Ergänzungen zu den bisherigen Erkenntnissen können der Geschäftsstelle mitgeteilt werden (info@ighanf.ch). Alle Angaben ohne Gewähr. Die IG Hanf übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der nicht korrekten oder fehlerhaften Meldung entstehen.

Lukas Brunner
Author: Lukas Brunner