Erneute Verbote von synthetischen Cannabinoiden und Cannabinoid-Mimetika

Nachdem im Jahr 2023 die Schweiz, Frankreich und Österreich gegen synthetische Cannabinoide und Cannabinoid-Mimetika vorgegangen sind, planen nun auch Deutschland und Tschechien ein umfassendes Verbot dieser Substanzen.

Die IG Hanf Schweiz begrüsst das geplante Verbot von synthetischen Cannabinoiden und Cannabinoid-Mimetika als wichtigen Schritt zur Bekämpfung des Missbrauchs und des illegalen Handels mit oftmals verunreinigten Designerdrogen.

Verbot als generelle Lösung?

Synthetische Cannabinoide und Cannabinoid-Mimetika werden primär zur Umgehung des Verbotes von natürlichem Cannabis hergestellt. Mit jedem Verbot erhöht sich der Druck auf den Schwarzmarkt neue unbekannte psychoaktive Substanzen bereitzustellen und zu vermarkten. Das Geschäft geht zu Lasten der Gesundheit der Konsumenten und Konsumentinnen, die sich den Risiken dieser synthetischen Drogen oftmals nicht bewusst sind.

An der wiederholten Listung von synthetischen Cannabinoiden und Cannabinoid-Mimetika zeigt sich, dass die Problematik der synthetischen Cannabis Substituten bisher nicht wirksam gelöst werden konnte. Wirksamer Gesundheitsschutz lässt sich nur in einem regulierten Mark für Cannabis und Cannabisprodukte sicherstellen.

Zu bedenken sind ausserdem die Auswirkungen dieser Verbote auf die Forschung und die Wirtschaft. Durch ein Verbot von Kernstrukturen von ganzen chemischen Substanzgruppen werden natürlich vorkommende Cannabinoide potenziell miterfasst, was zu Rechtsunsicherheiten führt und die Forschung mit diesen Substanzen erschwert.

Rechtslage in der Schweiz

In der Schweiz sind durch das weitreichende Verbot von synthetischen Cannabinoiden und Cannabinoid-Mimetika im Jahr 2023 auch Cannabinoide erfasst, die natürlich in Cannabis vorkommen. Z.B. fällt die Struktur von Cannabinol (CBN) in der Schweiz unter das Betäubungsmittelrecht, nämlich unter die Definition von «synthetische Cannabinoide 2» (vgl. Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, BetmVV-EDI, Anhang 6. Verzeichnis e).

Synthetisches CBN ist als neue psychoaktive Substanz gelistet und grundsätzlich illegal. CBN kommt jedoch in kleinen Mengen natürlich in Cannabis vor und kann grundsätzlich aus der Pflanze extrahiert werden. Ob durch die Listung vom 9. Oktober 2023 auch natürliches CBN in der Schweiz verboten ist, ist nicht abschliessend geklärt.

In der Schweiz sind als «synthetische Cannabinoide» seit 2023 folgende Substanzen verboten:

Jede Substanz, deren Struktur abgeleitet wird von 6H-Benzo(c)chromen-1-ol (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol), unabhängig vom Hydrierungsgrad des nicht phenolischen Benzorings, durch Substitution:

  • an den Positionen 3, 6 und 9 durch beliebige Alkylgruppen.

 Darunter fallen z.B.:

  • Delta-8-THC
  • CBN

Als Einzelsubstanzen verboten sind:

  • delta-8-THCP
  • delta-9-THCP
  • H4CBD
  • THCP
  • HHC
  • HHCP

Nicht betroffen von der Listung in der Schweiz:

  • CBG
  • CBD
  • CBC

Was sind synthetische Cannabinoide?

Synthetische Cannabinoide und Spice: Drogenprofil | www.emcdda.europa.eu

Lukas Brunner
Author: Lukas Brunner