BAG versucht CBD-Ölen den Riegel zu schieben

Bern, 8. April 2022 – Nachdem der Verband der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) im Februar über vermeintliche Gesundheitsrisiken CBD-haltiger Lebensmittel informierte, verfügte die Anmeldestelle für Chemikalien des Bundes am 24. März 2022, dass CBD-haltige Duftöle nur noch vergällt auf den Markt gebracht werden dürfen, was eine missbräuchliche orale Einnahme verhindern soll. Der Branchenverband IG Hanf nimmt diese unverhältnismässige Massnahme mit Bedauern zur Kenntnis und fordert den Gesetzgeber dazu auf, die gesetzliche Grundlage ganzheitlich neu zu betrachten und eine zeitgemässe und umfassende Cannabis-Gesetzgebung zu erlassen. Der Verband erhofft sich davon eine bessere und umfassende wirtschaftliche Nutzung der verschiedenen Formen der Hanfpflanze und ihrer Produkte.

Am 24. März verfügte die Anmeldestelle für Chemikalien, dass CBD-Duftölen künftig ein Vergällungsmittel beigefügt werden muss, was in der Regel gemacht wird, um vor gefährlichen Substanzen wie z. B. Putzmitteln zu schützen, wenn mit der Einnahme eine Gefährdung der Gesundheit einhergeht. Durch die Vergällung sollen CBD-Ölen mit zusätzlichen Geschmacksstoffen ungeniessbar gemacht werden, um eine versehentliche oder missbräuchliche Einnahme zu verhindern. Unvergällte CBD-Öle, welche als Chemikalien vermarktet werden und bereits vor dem 24. März in Verkehr gebracht wurden, dürfen nur noch während einer Übergangsfrist von 6 Monaten verkauft werden.

Mit dem jüngsten Vorstoss der Behörden fühlt sich die Schweizer Cannabis-Branche einmal mehr vor den Kopf gestossen. Seit längerem vertritt sie den Standpunkt, dass die verwirrliche, willkürliche und inkonsequente behördliche Handhabung von CBD-haltigen Produkten den unbefriedigenden rechtlichen Rahmenbedingungen in Sachen Cannabis geschuldet ist. «Als aufstrebender Wirtschaftszweig fühlen wir uns von den Behörden im Stich gelassen. Die steigende Nachfrage nach CBD-Produkten kann in der Schweiz wegen der unklaren und komplexen Regulierung nur äusserst schwierig befriedigt werden. Nachdem sogar die WHO bereits mehrfach bestätigte, dass von CBD keine signifikanten Gefahren oder Nebenwirkungen ausgehen, versteht diese neuste Massnahme kaum jemand in der Branche und noch weniger die Konsumenten, insbesondere zumal gemäss unserem Kenntnisstand kein einziger Fall bekannt ist, bei welchem nach einer versehentlichen oralen Einnahme von CBD-Duftöl eine gesundheitliche Beeinträchtigung in irgendeiner Form erfolgte!», hält Thomas Bär, Vizepräsident der IG Hanf fest. Entsprechend setze sich der Verband im Namen der Cannabisindustrie für eine umfassende und einheitliche Regulierung ein, um Rechtssicherheit bei Produktion, Handel und Gebrauch von Hanf- und Cannabisprodukten zu erlangen sowie den Konsumentenschutz zu gewährleisten. Vergangene konstruktive Bestrebungen für einen Dialog mit Behördenvertretern sind bisher leider ungehört versandet.

Bei den meisten in der Schweiz als Chemikalien vermarkteten CBD-Duftölen handelt es sich um sogenannte Vollpflanzenextrakte, welche auch Spuren von THC enthalten können (bis maximal 1%). Solche Produkte sind in der Schweiz aufgrund der geltenden Kontaminantenverordnung kaum als Lebensmittel zulassungsfähig.

CBD-Öle, welche als Chemikalien vermarktet werden waren per Definition nie zur oralen Einnahme gedacht. Sofern solche Produkte ordnungsgemäss angemeldet sind und die vorgeschriebenen Gefahren- und Sicherheitshinweise auf der Verpackung stehen, handelte es sich bis dato um völlig legitime Produkte.

Offenbar haben sich jedoch viele Konsumentinnen und Konsumenten über die «nicht zur Einnahme»-Aufschrift auf der Verpackung hinweggesetzt und somit quasi «missbräuchlich» solche Produkte als Naturheilmittel – wofür Hanf seit Jahrtausenden in vielen Kulturen anerkannt ist – eingenommen und erfreuten sich danach gemäss unzähligen Berichten über Linderung von verschiedenen gängigen gesundheitlichen Volksgebrechen wie z.B. Schlafstörungen.

Dies hat sich offensichtlich in der Bevölkerung rumgesprochen und führte zu einem regelrechten Boom, welchem das BAG vorliegend einen Riegel zu schieben versucht.

Als besonders stossend erachtet die IG Hanf, dass mit dem Erlass der Allgemeinverfügung der Meldestelle Chemikalien des Bundes betreffend Vergällung von CBD-Ölen einem Produkt bzw. faktisch einem ganzen Markt die Legitimation entzogen wird, welchen zuvor durch alle zuständigen Bundesämter in der Vollzughilfe CBD seit 2017 die grundsätzliche Zulässigkeit bescheinigt wurde. So steht in der aktuellsten Version der Vollzugshilfe CBD zum Beispiel unter anderem:

«… können CBD-haltige Produkte wie z.B. Duftöle durchaus unter den Bestimmungen des Chemikalienrechts legal in Verkehr gebracht werden.»

Mit dem grünen Licht der Behörden ist in der Schweiz in den letzten 5 Jahren eine ganze Branche entstanden und hunderte, wenn nicht tausende von Arbeitsplätzen wurden geschaffen, welche nun in akuter Gefahr sind.

Das Vorgehen der zuständigen Behörden muss in diesem Zusammenhang als kontraproduktiv bezeichnet werden. Stossend ist zudem, dass das faktische Verbot von CBD-Ölen als Chemikalien mittels einer Allgemeinverfügung durch eine Vollzugsbehörde unter Umgehung des vorgesehenen gesetzgeberischen Prozesses erfolgt. Die Konsequenzen daraus sind absehbar: Da die Nachfrage nach CBD-Ölen nicht abnehmen wird, werden Konsumenten de facto gezwungen, ihre Produkte neu im Ausland oder auf dem Schwarzmarkt zu beschaffen, was Qualitätskontrollen und den Konsumentenschutz verunmöglicht.

Mit der Annahme des Postulats Minder («Rechtssicherheit bei Produktion, Handel und Gebrauch von Hanf/Cannabisprodukten») am 16. Juni 2021 im Ständerat (30 zu 6 Stimmen) soll nun endlich Bewegung in die Abklärung einer umfassenden Cannabisregulierung kommen. Der Vorstoss zielt darauf ab, die verschiedenen Formen der Hanfpflanze (Cannabis) wirtschaftlich besser nutzbar zu machen und diesbezüglich eine zeitgemässe und umfassende Cannabis-Regulierung (inklusive Gesundheits-, Lebensmittel-, Kosmetik-, Arzneimittel-, Strassenverkehrs-, Tabakprodukte- und Zollrecht) unter Berücksichtigung eines realistischen Gefährdungspotentials und Einhaltung des Konsumentenschutzes zu erlassen.

Ebenso sieht die gesamte Branche gespannt nach Bern, wo zurzeit im Rahmen der parlamentarischen Initiative von Heinz Siegenthaler die Weichen für die Ausarbeitung der Regulierung des Cannabismarkts für einen besseren Jugendschutz gestellt werden.

Die IG Hanf stellt sich in diesem Zusammenhang zur Verfügung, die Gesundheitskommissionen des Parlaments bei der Ausarbeitung entsprechender Gesetzesvorlagen zu unterstützen.

Tom
Author: Tom