In Kürze
- Die IG Hanf spricht sich grundsätzlich gegen eine pauschale THC-Obergrenze aus.
- Es ist eine differenzierte Betrachtung für Cannabis- Blüten, Cannabis-Extrakte und Edibles erforderlich.
Schwarzmarkt durch realistische THC-Grenzen verdrängen
Eine THC-Obergrenze von 20 %, wie sie in Pilotversuchen angewendet wird, lehnt die IG Hanf grundsätzlich ab. Produkte mit einem THC-Gehalt höher als 20 % sind auf dem Schwarzmarkt erhältlich und werden nachgefragt.
Unter Anbetracht der Zielsetzung, auch den Schwarzmarkt zu bekämpfen, wird eine starre THC-Obergrenze nicht als zielführend erachtet. Erfahrungen aus Kanada und weiteren Ländern zeigen, dass sich bei einer gegebenen Nachfrage nach höher dosierten Produkten wieder ein illegales Angebot etabliert, dessen Produktsicherheit und -qualität nicht gewährleistet werden kann, respektive dem angestrebten Konsumentenschutz zuwiderläuft.
Falls der Gesetzgeber zwingend eine Begrenzung des THC-Gehalts vorsieht, sollte der maximale THC-Gehalt bei Cannabis–Blüten auf mindestens 25 – 30 % (plus 25 % Toleranz) begrenzt werden.
Um der Konkurrenz durch den Schwarzmarkt gerecht zu werden, sollen Cannabis–Extrakte grundsätzlich ohne Beschränkung des THC-Gehalts hergestellt und gehandelt werden können.
Bei Cannabis-Edibles sollte eine THC-Grenze pro Stück eingeführt werden. Ein maximaler Gehalt von 10 mg THC pro Stück könnte ungewollte Nebenwirkungen verhindern, die mit einer oralen Einnahme von THC einhergehen.
Eine Erhöhung der THC-Obergrenze im Vergleich zu den Pilotversuchen schützt Konsumierende vor unsauberen und unsicheren Cannabisprodukten, die weiterhin ausschliesslich auf dem Schwarzmarkt verfügbar sein werden. Nur eine realistische Handhabung kann eine effektive Verdrängung des Schwarzmarkts und eine nachhaltige Regulierung gelingen.