Ausgabe 07 · 16. Oktober 2026
Mitgliederinformation Oktober 2026
Wir freuen uns, euch mit dieser Ausgabe auf den neuesten Stand rund um Regulierung und gesellschaftliche Entwicklungen zum Thema Cannabis zu bringen und danken euch für das anhaltende Interesse und die Unterstützung der IG Hanf. Diesmal steht eine erfreuliche Auskunft der ESTV zur Mehrwertsteuer im Vordergrund. Sorgen bereitet uns dagegen die Entwicklung in der EU: Die Regeln werden bei den THC-Grenzwerten für Lebensmittel, bei CBD-Produkten und bei der Trocknung von Medizinalblüten spürbar strenger.
1ESTV: Reduzierter Mehrwertsteuersatz auch für CBD-Haschisch
Die IG Hanf hat die Eidgenössische Steuerverwaltung im September gefragt, wie CBD-Haschisch mehrwertsteuerlich zu behandeln ist. Hintergrund ist eine Auskunft der ESTV vom 18. September 2023: Haschisch, das ausschliesslich aus gepressten Trichomen besteht und keine Zusatzstoffe enthält, gilt als unverarbeitetes Pflanzenprodukt und unterliegt damit dem reduzierten Satz. Diese Auskunft betraf das THC-Haschisch in den Pilotversuchen.
Die Antwort der ESTV ist eindeutig. Die gleiche Beurteilung gilt für CBD-Haschisch, und zwar unabhängig vom THC-Gehalt. Damit wird CBD-Haschisch gleich behandelt wie Hanfblüten.
Was gilt
- CBD-Haschisch aus ausschliesslich gepressten Trichomen ohne Zusatzstoffe: reduzierter Satz von derzeit 2,6 % (Art. 25 Abs. 2 Bst. a MWSTG).
- Hanfblüten und ganze Pflanzen, lebend, frisch, geschnitten oder getrocknet: wie bisher reduzierter Satz.
- Arzneimittel im Sinne von Art. 49 MWSTV und zugelassene Lebensmittel nach LMG: ebenfalls reduzierter Satz.
- Verarbeitete Hanfprodukte wie Extrakte, Öle oder Liquids, die weder Arzneimittel noch zugelassene Lebensmittel sind: Normalsatz von derzeit 8,1 %.
Wer CBD-Haschisch bisher zum Normalsatz abgerechnet hat, sollte seine Abrechnung prüfen und allenfalls mit der Treuhand besprechen. Die vollständige Antwort der ESTV stellen wir euch auf Anfrage gerne zu.
2Befragung zum CBD-Konsum: Firmen gesucht
First Class CBD (Schweiz) GmbH führt zusammen mit dem Marktforschungsinstitut Qualitest AG eine Befragung zum CBD-Konsum in der Schweiz durch. Die IG Hanf unterstützt das Projekt. Die Erhebung knüpft an die Befragung von uWeed aus dem Jahr 2021 an und soll zeigen, wer CBD heute nutzt, wie und weshalb, und was sich seither verändert hat. Solche Zahlen fehlen in der politischen Diskussion bisher weitgehend.
Was teilnehmende Firmen erhalten
- Nennung mit Logo und Link zur eigenen Firma oder zum eigenen Shop
- einen eigenen Umfragelink, um die Befragung an die eigene Kundschaft weiterzugeben
- nach Abschluss die Ergebnisse zur eigenen Nutzung
Die Kosten trägt First Class CBD vollständig. Jede teilnehmende Firma zählt, und wer sich früh meldet, wird bei den Logos weiter oben aufgeführt. Je mehr Firmen die Befragung verbreiten, desto aussagekräftiger werden die Daten.
Anmeldung bei info@firstclass-cbd.ch oder direkt bei der Geschäftsstelle der IG Hanf.
3THC im Lebensmittelrecht: EU legt Grenzwerte für Hanftee fest
Mit der Verordnung (EU) 2026/1828 gelten in der EU ab 2027 erstmals THC-Grenzwerte für Hanftee: 0,02 mg/kg für den trinkfertigen Tee und 40 mg/kg für die getrockneten Blätter. Der Wert für den Tee liegt zehnmal tiefer als der Schweizer Wert, der bis 2025 galt (0,2 mg/kg).
Zur Erinnerung: Mit der Revision der Kontaminantenverordnung (VHK) per 1. Juli 2025 hat das BLV die THC-Grenzwerte für Hanfsamen an die EU angeglichen und verschärft, bei Hanfsamen von 10 auf 3 mg/kg und bei Hanfsamenöl von 20 auf 7,5 mg/kg. Gleichzeitig wurden alle übrigen THC-Grenzwerte für Lebensmittel mit Hanfbestandteilen gestrichen, darunter jene für Getränke, Back- und Teigwaren, Kräutertee und der Auffangwert von 1 mg/kg für übrige pflanzliche Lebensmittel.
Seither ist die Lage besonders beim Hanfblättertee unklar. Er ist nicht neuartig und ohne Bewilligung verkehrsfähig, hat aber keinen Grenzwert mehr. Die kantonalen Behörden beurteilen solche Produkte im Einzelfall. Bei einer nächsten VHK-Revision droht die Übernahme der neuen EU-Werte. Wer Hanftee herstellt oder verkauft, sollte seine Produkte bereits jetzt daran messen.
Links
- Verordnung (EU) 2026/1828 (EUR-Lex)
4CBD in Europa: Novel Food und neue nationale Verbote
Grossbritannien 10 mg, EFSA 2 mg
Die britische Lebensmittelbehörde FSA hat ihrem Board im September empfohlen, den Ministern die ersten drei CBD-Anträge als neuartige Lebensmittel zur Zulassung vorzuschlagen. Es geht um hochreine Stoffe mit mindestens 98 % CBD und eine Tageshöchstmenge von 10 mg. Die EFSA geht dagegen vorläufig von rund 2 mg pro Tag aus. Mit dem geplanten Abkommen zwischen Grossbritannien und der EU zu Lebensmittelstandards könnten britische Zulassungen ab Sommer 2027 wieder wegfallen.
Rückblick auf die CB Expo
Am Panel zu Novel Food und CBD an der CB Expo in Dortmund war die IG Hanf im September vertreten. Deutlich wurde vor allem, dass weiterhin unklar ist, wie sich die verschiedenen Verfahren bei ECHA, SCCS und EFSA gegenseitig beeinflussen. Gleichzeitig sind in Deutschland erste Cannabisprodukte zum Rauchen mit Steuermarken im Verkehr. Diese enthalten allerdings weniger als 0,05 % THC.
Griechenland: nur noch reines CBD
Seit einem Rundschreiben des griechischen Gesundheitsministeriums vom 15. September gelten nur noch Produkte als verkehrsfähig, die ausschliesslich CBD enthalten. Vollspektrum- und Breitspektrumextrakte fallen damit heraus, auch wenn sie den bisherigen Grenzwert von 0,3 % THC deutlich unterschreiten. Es drohen Bussen bis 100 000 Euro.
Tschechien: Verkaufsverbot für THC-armen Hanf geplant
Die tschechische Regierung will ab 1. Januar 2027 den Verkauf von Produkten aus THC-armem Hanf an Privatpersonen verbieten. Betroffen wären vor allem natürliche Blüten aus THC-armen Sorten. Der Branchenverband CzecHemp warnt vor einer Verlagerung in den Schwarzmarkt und schlägt einen kontrollierten Verkauf mit Registrierung, Laborprüfung und Alterskontrolle vor. Als funktionierendes Beispiel nennt er ausdrücklich die Schweiz.
Links
- CBD Novel Food: FSA empfiehlt 10 mg, EFSA nennt 2 mg (Hanf-Magazin)
- Griechenland: Vollspektrum-CBD faktisch vom Markt (Hanf-Magazin)
- Ban on Technical Hemp Threatens Czech Companies (CzecHemp)
5Rückblick auf die 2. Hanftagung
Am 24. September trafen sich im Inforama Rütti in Zollikofen Landwirtinnen und Landwirte, Verarbeiter, Forschende und Händler zur 2. Hanftagung von Agridea und IG Hanf. Im Zentrum stand der Nutzhanf, also Hanf für Lebensmittel, Baustoffe und Fasern.
Der Tag hat gezeigt, wie viel Wissen in der Schweiz bereits vorhanden ist, aber auch, dass ein grosser Teil der Wertschöpfung im Ausland stattfindet. Das Hindernis ist weniger das Gesetz als die Wirtschaftlichkeit. Vor allem fehlt im Inland eine erste Verarbeitungsstufe, in der Hanfstroh in Fasern und Schäben getrennt wird. Schweizer Hanfnüsse kosten im Laden rund doppelt so viel wie Bio-Ware aus dem Ausland, und Faserhanf war im mehrjährigen Versuch der HAFL pro Hektare noch nicht rentabel.
6Pilotversuche: Buchs SG und erste Weed-Care-Auswertung
St. Gallen: Abgabe neu auch in Buchs
Im Pilotversuch St. Gallen können Teilnehmende ab November ihr Cannabis auch in der Pill Apotheke in Buchs SG beziehen. Bis zu 5000 Personen aus 43 Gemeinden können teilnehmen, knapp 2000 haben sich bisher registriert. Die Anmeldung ist weiterhin offen.
Basel: erste begutachtete Auswertung von Weed Care
Aus Basel liegt die erste begutachtete Auswertung des Pilotversuchs Weed Care zur psychischen Gesundheit vor. Bei 374 Teilnehmenden haben sich depressive Symptome, Angst und problematischer Konsum nach einem Jahr Bezug in der Apotheke im Mittel nicht verschlechtert, sondern leicht verringert. Die konsumierte Gesamtmenge ist nicht gestiegen. Die Auswertung hat allerdings keine Vergleichsgruppe und erlaubt deshalb keine Aussage zur Ursache. Die Befunde zeigen in die gleiche Richtung wie die SCRIPT-Zwischenergebnisse aus Bern, Biel und Luzern.
Links
- Legal beziehen: Buchs SG wird zur Cannabis-Anlaufstelle (Nau.ch)
- Weed Care Basel: ein Jahr Cannabis aus der Apotheke (Hanf-Magazin)
- Recreational cannabis access via pharmacies: A 1-year Swiss study (Drug and Alcohol Dependence)
7GMP-Trocknung: Deutschland zieht die Grenze enger
Hessen: Die Trocknung gehört unter GMP
Mit einem Merkblatt vom 8. Juni 2026, aktualisiert am 16. Juli, hat das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) festgehalten, dass die Trocknung von Medizinalblüten ein kritischer Herstellungsschritt ist und den Regeln der Guten Herstellungspraxis (GMP) folgen muss. Annex 7 des GMP-Leitfadens lässt eine erste Trocknung unter den Regeln für Anbau und Ernte (GACP) zwar grundsätzlich zu. Dem Landesamt ist aber kein Verfahren bekannt, mit dem solche Blüten ohne Qualitätsverlust über weite Strecken transportiert, gelagert und weiterverarbeitet werden können. Es erwartet deshalb, dass Trocknen und Trimmen zeitnah am Ort der Ernte nach GMP erfolgen, auch wenn im Anbauland andere Regeln gelten.
Eine nur bei Bedarf durchgeführte Nachtrocknung oder Keimreduktion gilt als Nachbearbeitung und ist nur ausnahmsweise zulässig. Wer Blüten importiert, muss für jeden Lieferanten darlegen, an welchem Standort welcher Schritt unter GACP oder GMP erfolgt.
Die meisten Bundesländer ziehen mit
Auf Anfrage von krautinvest haben sich Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland der hessischen Linie angeschlossen oder vertreten eine gleichwertige Haltung. Offener sind Sachsen, das auf die Verantwortung des Herstellers verweist, und Sachsen-Anhalt, das eine einfache Vortrocknung der ganzen Pflanze, nicht aber bereits abgetrennter Blüten unter GACP zulässt. Unter Druck gerät damit vor allem das verbreitete Modell, bei dem Blüten etwa in Kanada unter GACP getrocknet und erst in Europa in den GMP-Status überführt werden. Kanada lieferte im ersten Quartal 2026 rund die Hälfte der nach Deutschland importierten Blüten.
Swissmedic: ein gestuftes Modell
Swissmedic zieht die Grenze anders. Gemäss dem überarbeiteten Merkblatt «Cannabis für medizinische Zwecke» (Version 2.0, gültig ab 1. Juni 2026) zählt eine einfache, schonende Vortrocknung beim Anbaubetrieb noch zum Anbau und fällt nicht unter GMP. Sie dient nur dazu, Schimmelbildung zu verhindern, eine Decarboxylierung findet dabei nicht statt. Erst die finale Trocknung, die Prüfung der Restfeuchte und die weitere Verarbeitung fallen unter GMP. Dafür braucht der direkte Erstabnehmer eine Bewilligung zur Wirkstoffherstellung. Für Schweizer Produzenten heisst das: Für den Schweizer Markt ist dieses gestufte Modell zulässig. Wer nach Deutschland liefern will, sollte die Trocknung von Anfang an unter GMP planen.
Habt ihr bereits Erfahrungen mit den Vollzugsbehörden bezüglich der Anforderungen an die Trocknung von medizinischen Cannabisblüten gemacht, in der Schweiz oder in Deutschland? Meldet euch bei der Geschäftsstelle.
Links
- Merkblatt GMP-Anforderungen Cannabis (Stand 16.07.2026) (HLfGP Hessen)
- Merkblatt Cannabis für medizinische Zwecke, Version 2.0 (Swissmedic)
- Was die zuständigen Behörden von einer Vortrocknung unter GACP halten (krautinvest)
- Vortrocknung medizinischer Cannabisblüten unter GMP und GACP in Europa (krautinvest)
- GMP Washing and Germany’s Drying Rule (MFLRC)
8Studien und Forschung
- One in Nine Older Adults Who Use Cannabis Meet Criteria for Cannabis Use Disorder (UC San Diego). 8,9 Prozent der über 65-Jährigen in den USA haben im letzten Jahr Cannabis konsumiert, davon erfüllen 11,4 Prozent die Kriterien einer Konsumstörung, meist in leichter Form.
- Neue Studie zu CBD liefert Ansätze für die Alzheimerforschung (idw). Laborstudie an Zellen. CBD verändert die Fettzusammensetzung von Zellmembranen, teils günstig, teils ungünstig. Eine Empfehlung zur Einnahme lässt sich daraus nicht ableiten.
- CBG und CBN im Trend: Cannabis-Patienten setzen auf Minor-Cannabinoide (Aktien.news). Auswertung von knapp 18 000 Reddit-Beiträgen, unbestätigte Selbstberichte.
- Frequent cannabis use tied to more severe epilepsy (Medical Xpress)
- Why does weed cause anxiety? A new brain study investigates cannabis paranoia (Scientific American)
9Länderüberblick: weitere Entwicklungen
Deutschland
- Cannabis-Erstattung: 65 000 Patienten verlieren Kostenübernahme (ad-hoc-news). Seit dem 30. Juli erstatten die Krankenkassen keine Blüten mehr. Extrakte und zugelassene Fertigarzneimittel bleiben erstattungsfähig, die Patientenorganisation ACM prüft eine Verfassungsbeschwerde.
- Linnemann dringt auf strengere Regeln für Medizin-Cannabis (Nordbayerischer Kurier). Blüten sollen nur noch nach direktem Arztkontakt verschrieben und nicht mehr per Versand abgegeben werden. Das Ministerium rechnet für 2026 mit Importen von 300 Tonnen.
- THC-Gummibärchen mit Opioiden: Lebensgefahr in Berlin (cannabib). Schwere Vergiftungen nach vermeintlichen THC-Gummis vom Schwarzmarkt, die Symptome deuten auf Opioide hin.
- Interessierte für die Testung einer Cannabis-App gesucht (drugcom)
Niederlande
- Bedrocan in Zahlungsschwierigkeiten: Niederlande planen Cannabisimporte (Hanfjournal). Der Staat hat den Anbauvertrag beendet, hält aber am Vertriebsmonopol fest und will 2027 importieren.
Malta
- Lawmaker Calls For Independent Review Of Malta’s Cannabis Laws (ICBC). Die Labour-Abgeordnete Mariah Meli fordert eine unabhängige Überprüfung der Cannabisreform.
USA
- Überproduktion im Cannabis-Markt: Ein Ende des Booms (SRF). In Massachusetts wird am 3. November über die Regulierung des Freizeitmarkts abgestimmt.
Bei Fragen steht euch die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung: info@ighanf.ch