Im April 2026 hat das Bundesamt für Gesundheit den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung des Cannabisproduktegesetzes (CanPG) veröffentlicht. Auf 106 Seiten dokumentiert er die Rückmeldungen von 162 Teilnehmenden zur Vorlage, mit der die parlamentarische Initiative 20.473 umgesetzt werden soll. Die IG Hanf Schweiz hat den Bericht analysiert und ordnet die wichtigsten Befunde ein.
Die Auswertung der Vernehmlassung im Überblick
Eingeladen waren 128 Organisationen, geantwortet haben davon 76. Zusätzlich gingen 86 spontane Stellungnahmen ein, darunter 22 von Privatpersonen und 4 von internationalen Teilnehmenden. Insgesamt liegen damit 162 Stellungnahmen vor, die ein bemerkenswert breites gesellschaftliches Echo widerspiegeln. Die Vernehmlassung dauerte vom 29. August bis zum 1. Dezember 2025.
Das Gesamtbild ist gespalten. Befürwortung und Ablehnung halten sich auf den ersten Blick die Waage, doch die Verteilung über die einzelnen Gruppen ist aufschlussreich.
Vernehmlassung 20.473
Cannabisproduktegesetz: Synthese
Ergebnisbericht zur parlamentarischen Initiative Siegenthaler, 29.8.2025 bis 1.12.2025
Eingaben total
162
davon 86 nicht eingeladen
Bewertete Positionen
155
gemäss Tabelle 2 des Berichts
Akteurskategorien
12
gemäss Tabelle 2
Positionen nach Akteursgruppe
Fünfstufige Skala gemäss Tabelle 2 des Ergebnisberichts
Nicht abgebildet: Dachverbände Gemeinden/Städte (1), Dachverbände Wirtschaft (2), ausserparlamentarische Kommissionen (3), International (4). Total 155 bewertete Positionen.
Drei zentrale Konfliktfelder
Finanzierung
Zweckgebundene Verbrauchssteuer gefordert für Vollzug, Prävention und Jugendschutz.
10 Kantone, SODK, SSV, EDU, EVP, KKBS
Online-Verkauf
Mehrheit lehnt den nationalen Online-Verkauf ab oder verlangt kantonale Konzessionierung.
16 Kantone, SODK, EVP, SVP, EDU
Jugendschutz
Flankierende Massnahmen und finanzielle Mittel werden als ungenügend kritisiert.
7 Kantone, SODK, KKBS, EKKJ
Politische Polarisierung
Zustimmend (4)
GLP, GRÜNE, SPS, FDP
Ablehnend (4)
Die Mitte, EVP, EDU, SVP
Fazit der Vernehmlassung
- Gesundheitspolitische Stossrichtung wird quer durch die Akteursgruppen unterstützt
- Hauptkonfliktlinie ist die Umsetzbarkeit: Vollzug, Finanzierung, Komplexität
- 10 Kantone fordern, die Auswertung der laufenden Pilotversuche abzuwarten
- Eine substantielle Überarbeitung des Vorentwurfs durch die SGK-N erscheint politisch notwendig
Quelle: Ergebnisbericht Vernehmlassung 20.473, Tabelle 2 (parlament.ch)
Stellungnahmen der Kantone: knappe Mehrheit kritisch
Bei den Kantonen überwiegt die Skepsis. 10 Kantone stimmen dem Entwurf zu oder eher zu (SG, AI, BS, GE, GL, GR, NE, OW, SO, VD), 1 Kanton hält sich neutral (VS) und 15 Kantone lehnen ab oder eher ab (AG, BE, BL, FR, LU, NW, SH, SZ, TG, UR, ZG, ZH, AR, JU, TI). Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) stimmt dem Entwurf eher zu, knüpft die Zustimmung aber an die Einführung einer zweckgebundenen Verbrauchssteuer.
Bemerkenswert ist, dass auch viele ablehnende Kantone die Stossrichtung im Grundsatz teilen. AR, JU, LU und NW anerkennen ausdrücklich, dass die heutige Regelung nicht mehr zeitgemäss ist. BL, LU und UR sehen in der Vorlage gesundheits- und suchtpolitische Chancen, insbesondere bei Entkriminalisierung und Schadenminderung. Die Kritik richtet sich weniger gegen das Ziel als gegen die konkrete Ausgestaltung: zu komplex, zu teuer, zu wenig Mittel für den Vollzug.
Politische Parteien: Vier dafür, vier dagegen
Von den acht in der Bundesversammlung vertretenen Parteien stimmen GLP, GRÜNE und SPS dem Entwurf zu, die FDP eher zu. Die Mitte, EDU, EVP und SVP lehnen ab. Die befürwortenden Parteien sehen in der Regulierung einen besseren Schutz der Konsumierenden und einen wirksamen Hebel gegen den Schwarzmarkt. Die ablehnenden Parteien argumentieren mit Signalwirkung, Jugendschutzlücken und befürchteter Normalisierung des Konsums.
Dachverbände, Kommissionen und Behörden
Vom Schweizerischen Städteverband (SSV) kommt klare Zustimmung. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) verhält sich neutral und betont den Schutz der inländischen Produktion. Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) lehnt ab und kritisiert mangelnde Rechtssicherheit.
Die ausserparlamentarischen Kommissionen EKKJ (Jugendfragen), EKSN (Suchtfragen) und die Wettbewerbskommission WEKO stimmen zu. Die EKSN bezeichnet die Vorlage als entscheidenden Schritt zu einer verantwortungsvollen, gesundheitsorientierten Regulierung.
Bei den kantonalen und städtischen Behördengremien ist das Bild differenziert. KKBS und SKBS unterstützen die Ausrichtung, sehen aber Lücken beim Jugendschutz. KKPKS und SSK halten Teile der Vorlage für schwer umsetzbar. VKCS und VKS warnen vor hohen Kontrollkosten.
Suchtprävention, Cannabisbranche und Zivilgesellschaft
Die Fachorganisationen aus Sucht und Prävention unterstützen die Vorlage mehrheitlich. 28 von 33 nationalen und lokalen Organisationen stimmen zu oder eher zu. Sie begrüssen vor allem den Grundsatz, dass Gesundheitsschutz kommerziellen Interessen vorgeht, sowie die Entkriminalisierung des Konsums. Gleichzeitig mahnen sie stärkere flankierende Massnahmen für Minderjährige an.
Die Cannabisbranche stimmt der Vorlage mehrheitlich zu. Die IG Hanf Schweiz, Wiiid und EssInv sprechen sich klar dafür aus. Aus der Pharmabranche kommen gemischte Signale, mit dem zentralen Anliegen einer klaren Abgrenzung zwischen medizinischem und nicht medizinischem Cannabis.
In der weiteren Zivilgesellschaft überwiegt die Zustimmung. Jugend- und Sozialorganisationen wie AvenirSocial, DOJ und SAJV unterstützen den Entwurf insbesondere wegen der Entkriminalisierung junger Konsumierender.
Thematische Schwerpunkte: Wo die Vorlage Streit auslöst
Gesundheitsschutz weitgehend unbestritten
Die gesundheitsorientierte Ausrichtung des Entwurfs findet breite Zustimmung. Kontrolle von Anbau und Verkauf, Werbeverbot, neutrale Verpackungen und hohe Anforderungen an die Verkaufsstellen werden grundsätzlich akzeptiert, auch von vielen kritischen Stimmen.
Jugendschutz: Forderung nach mehr Substanz
Sechs Kantone und die SODK halten den Jugendschutz im Entwurf für ungenügend. Sieben Kantone bemängeln das Fehlen spezifischer flankierender Massnahmen und zusätzlicher Mittel. Auch zahlreiche Suchtfachorganisationen fordern Verbesserungen, etwa beim Zugang zu Beratungs- und Therapieangeboten oder bei den Konsumverboten in der Nähe von Bildungseinrichtungen.
Vollzug und Finanzierung als zentraler Knackpunkt
18 Kantone und die SODK halten den Vollzug in der aktuellen Form für zu komplex und zu teuer. 18 Kantone fordern zusätzliche Mittel. Eine zweckgebundene Verbrauchssteuer verlangen 10 Kantone, zwei Parteien (EDU, EVP), der SSV sowie mehrere Behördengremien. Daneben wird gefordert, dass die Vollzugsentschädigung aus der Lenkungsabgabe auch den Kantonen zukommt.
Online-Verkauf: 16 Kantone lehnen ab
Der vorgesehene Online-Verkauf ist einer der grössten Streitpunkte. 16 Kantone, die SODK sowie EVP, SVP und EDU lehnen ihn ab, meist mit Verweis auf den Jugendschutz. Befürwortend äussern sich FDP, GLP, SPS und mehrere Suchtfachorganisationen, die im Online-Kanal ein wirksames Instrument gegen den Schwarzmarkt sehen. Mehrere Kantone, die ihn grundsätzlich akzeptieren würden, fordern, dass die Konzessionierung in kantonaler Zuständigkeit liegt.
Pilotversuche und Zeitpunkt der Regulierung
12 Kantone halten die Regulierung für verfrüht, solange die Auswertung der laufenden Pilotversuche aussteht. Ein breit getragenes Anliegen ist die Schaffung von Übergangsbestimmungen, damit Teilnehmende von Pilotprojekten nach deren Ende nicht in den illegalen Markt zurückfallen.
Einordnung durch die IG Hanf Schweiz
Der Bericht zeigt: Eine breite Koalition aus Wissenschaft, Suchtprävention, Städten, Jugendorganisationen und der Cannabisbranche steht hinter einer modernen Regulierung. Die Kritik der ablehnenden Kantone zielt mehrheitlich nicht auf die Stossrichtung, sondern auf Komplexität, Vollzugsaufwand und Finanzierung. Genau hier liegt die Aufgabe für die Überarbeitung.
Das CanPG hat das Potenzial, Gesundheitsschutz, Jugendschutz und Schwarzmarktverdrängung wirksam zu verbinden. Damit dieses Potenzial Realität wird, muss die Vorlage praxistauglich und wirtschaftlich realistisch ausgestaltet sein. Ein legaler Markt, der teurer, langsamer und unattraktiver ist als der illegale, kann seine Wirkung nicht entfalten.
Unsere Kernforderungen in der Übersicht
Die IG Hanf Schweiz hat in ihrer Stellungnahme folgende Schwerpunkte gesetzt:
- Bekämpfung des illegalen Marktes ausdrücklich im Zweckartikel verankern.
- Online-Verkauf in kantonaler Zuständigkeit statt bundesweitem Vertriebsmonopol.
- Werbeverbot und Zusatzstoffregelung so ausgestalten, dass legale Anbieter wettbewerbsfähig bleiben.
- Gewinnverbot überdenken: Überschüsse über die Kantone in Prävention, Schadenminderung und Suchthilfe lenken, statt Verkaufsstellen strukturell zu unterfinanzieren.
- Schutz des Schweizer Hanfmarktes durch faire Marktbedingungen und angemessenen Grenzschutz, damit inländische Wertschöpfung, Qualität und Rückverfolgbarkeit erhalten bleiben.
- Übergangsbestimmungen für Pilotversuche, um einen Rückfall der Teilnehmenden in den illegalen Markt zu verhindern.
- Differenzierte Regelung von Cannabisblüten und Harzen statt pauschaler Einstufung als Rauchprodukte.
Wie es weitergeht
Die Auswertung geht zurück an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N). Sie wird den Entwurf auf Basis der Vernehmlassungsergebnisse überarbeiten. Aus Sicht der IG Hanf Schweiz braucht es jetzt Mut zu einer Vorlage, die Komplexität reduziert, föderale Lösungen ermöglicht und die wirtschaftliche Realität anerkennt.
Die Vernehmlassung zum Cannabisproduktegesetz dokumentiert ein politisches Reifezeichen. Statt grundsätzlicher Verbotsdebatten dreht sich die Diskussion heute um Vollzug, Finanzierung und Detailregulierung. Das ist ein Fortschritt. Die IG Hanf Schweiz setzt sich dafür ein, dass dieser Fortschritt nicht an handwerklichen Mängeln scheitert, sondern in eine wirksame, gesundheitsorientierte und wirtschaftlich tragfähige Regulierung mündet.
Über die IG Hanf Schweiz Die IG Hanf Schweiz ist der Branchenverband der Schweizer Cannabiswirtschaft. Sie vertritt Anbau, Produktion, Verarbeitung und Verkauf von Hanf und Cannabisprodukten und engagiert sich für eine moderne, gesundheitsorientierte und wirtschaftlich realistische Regulierung.
Quelle: Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesgesetz über Cannabisprodukte (CanPG), Eidgenössisches Departement des Innern, Bundesamt für Gesundheit, April 2026.
Ergebnisbericht Vernehmlassung 20.473 8.5.26 D.pdf
Link zur Medienmitteilung der IG Hanf Schweiz: Cannabisregulierung: Nachbessern ja, verzögern nein – IG Hanf Schweiz