In Kürze
- Für Konsumierende soll auf dem regulierten Markt nur natürliche Cannabisprodukte zugänglich werden.
- Synthetisch hergestellte, psychotrop wirkende Cannabinoide sollen nur in medizinischen Produkten oder zu wissenschaftlichen Zwecken zur Anwendung kommen.
- Die Zulassung von synthetischen Cannabinoiden würde die Glaubwürdigkeit und das Schutzniveau des legalen Marktes untergraben.
Beschränkung auf natürliches Cannabis in einem regulierten Markt
Die IG Hanf Schweiz spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass in einem regulierten Markt nur natürliches Cannabis für Konsumierende zugänglich gemacht wird. Dies umfasst Pflanzenmaterial in seiner ursprünglichen Form sowie Extrakte, die direkt aus der Pflanze gewonnen werden. Synthetische Cannabinoide sollen hingegen nur zu wissenschaftlichen Zwecken und medizinischen Anwendungen erlaubt sein.
Warum die Begrenzung auf natürliches Cannabis unerlässlich ist
Synthetische Cannabinoide im Sinne der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI) können eine Vielzahl unvorhersehbarer Risiken mit sich bringen, die sowohl für Konsumierende als auch für das Gesundheitssystem eine erhebliche Belastung darstellen.[1]
- Die Definition von synthetischen Cannabinoiden ist umstritten (siehe unten) und eine Regulierung kaum möglich. Ihre Zulassung würde die Glaubwürdigkeit und das Schutzniveau des legalen Marktes untergraben.
- Die Stoffgruppen der synthetischen Cannabinoiden sind kaum erforscht: Ihre pharmakologischen Wirkungen, Wechselwirkungen und Risiken sind wissenschaftlich nicht ausreichend dokumentiert.
- Synthetische Cannabinoide weisen teils extrem hohe Potenzen auf, die zu unvorhersehbaren Effekten wie Krampfanfällen, Psychosen oder Kreislaufversagen führen können.
- Die chemische Struktur lässt sich leicht modifizieren, wodurch ständig neue Varianten entstehen, die nicht regulierbar und auch für Labore nur schwer identifizierbar sind.
- Die Beschränkung auf natürliches Cannabis dient nicht nur den Gesundheitsschutz, sondern ermöglicht auch eine einfachere Kontrolle und Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Produktionskette.
- Die Forderung der Begrenzung auf natürliches Cannabis wird von Erkenntnissen aus regulierten Märkten gestützt.[2]
Die synthetischen Cannabinoide sind schon heute als Einzelsubstanzen gelistet in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV EDI, Positionen 265 und 303). In der BetmVV-EDI werden Cannabinoidmimetika (wie Spice etc.) irrtümlicherweise «Synthetische Cannabinoide» genannt. Dieser Fehler in der Gesetzessystematik zeigt die Komplexität der Problematik und sollte zwingend behoben werden.
Phytocannabinoide, synthetische Cannabinoide und Cannabinoidmimetika
Ein Phytocannabinoid ist ein natürlich vorkommender, aus Pflanzen (vor allem Cannabis) stammender chemischer Wirkstoff, der im Körper das Endocannabinoid-System beeinflusst.
Synthetische Cannabinoide sind Cannabinoide, welche zwar natürlich in der Cannabispflanze vorkommen, aber nicht via Extraktion aus der Pflanze gewonnen, sondern via Synthese hergestellt werden. Synthetische Cannabinoide (z.B. synthetisches CBD) kommen oftmals in der Pharmaindustrie zum Einsatz, weil dadurch ein qualitativ hochwertiges, reines und homogenes Produkt garantiert werden kann.
Cannabinoidmimetika oder auch Cannabinoid-Rezeptor-Mimetika sind synthetisch hergestellte chemische Substanzen, die darauf abzielen, auf das Endocannabinoid-System im menschlichen Nervensystem zu wirken. Sie kommen jedoch im Gegensatz zu Phytocannabinoiden und synthetischen Cannabinoiden nicht natürlich in der Cannabispflanze vor und können deshalb chemisch-strukturell auch nicht als Cannabinoide klassifiziert werden.
Definition natürliches Cannabis
Unerlässlich für den Umgang mit der Cannabispflanze und ihren Produkten, ist eine präzise und konsistente Definition von Cannabis. Diese Definition bildet den Kern eines jeden regulatorischen Rahmens und schafft klare Leitlinien für einen zu regulierenden Markt.
Die Definitionen von Cannabis sollte auf natürliches Cannabis [3] eingeschränkt werden und alle Produkte umfassen, die direkt aus der Pflanze gewonnen werden und keine vollständig synthetischen Cannabinoide oder Cannabinoidmimetika enthalten. Diese klare Abgrenzung schafft Transparenz und minimiert Risiken, die mit der Verbreitung synthetischer Substanzen einhergehen.
Fazit
Für den Freizeitkonsum sollen ausschliesslich natürliche Cannabisprodukte zugelassen werden. Synthetische und halbsynthetische Cannabinoide bergen hohe Risiken, sind schwer regulierbar und untergraben die Glaubwürdigkeit des legalen Marktes. Ihre Nutzung soll auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke beschränkt bleiben, mit klarer Abgrenzung zu Cannabinoidmimetika.
[1] Siehe Deutscher Bundestag, Seite 10, Gesundheitliche Gefahren des Konsums von Cannabis und anderen Drogen
[2] Ein im Jahr 2024 veröffentlichter Bericht der «National Academies of Sciences» aus den USA empfiehlt dem Kongress, die Definition von „Hanf“ zu präzisieren, um eine Vermarktung von Produkten mit potenziell schädlichen synthetischen Cannabinoiden zu verhindern.
[3] Vgl. Anhang 1 Positionspapier IG Hanf zur Cannabisregulierung – IG Hanf Schweiz