Der europäische CBD-Markt steht unter Druck. Grossbritannien bereitet die ersten Zulassungen als neuartiges Lebensmittel vor, die EU-Lebensmittelbehörde EFSA hat erstmals einen Antrag positiv beurteilt, allerdings nur für sehr tiefe Tagesmengen, für Kosmetika kommen strenge Höchstwerte, Griechenland lässt nur noch reines CBD zu und Tschechien plant ein Verkaufsverbot. Ein Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und was sie für die Schweiz bedeuten.
1Novel Food: Grossbritannien und EU gehen unterschiedliche Wege
In der EU und in Grossbritannien gilt CBD als neuartiges Lebensmittel. Wer CBD in Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln verkaufen will, braucht deshalb eine Zulassung. In der EU lagen die Verfahren lange still, weil die Daten zur Sicherheit aus Sicht der Behörden nicht ausreichen.
Grossbritannien ist nun einen Schritt weiter. Die Lebensmittelbehörde FSA hat ihrem Board im September empfohlen, den Ministern die ersten drei CBD-Anträge zur Zulassung vorzuschlagen. Es geht um hochreine Isolate mit mindestens 98 % CBD und eine Tageshöchstmenge von 10 mg.
Die EFSA kommt zu einem deutlich tieferen Wert. Im Februar 2026 hat sie vorläufig 0,0275 mg pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt, das sind bei einem Erwachsenen rund 2 mg pro Tag. Für Personen unter 25 Jahren, Schwangere, Stillende und Menschen, die Medikamente einnehmen, nennt sie keine sichere Menge.
Am 21. September 2026 hat die EFSA dann erstmals einen CBD-Antrag positiv bewertet. Es geht um synthetisches CBD mit mindestens 98 % Reinheit in MCT-Öl für Nahrungsergänzungsmittel, mit höchstens 2 mg pro Tag für Erwachsene ab 25 Jahren. Es ist derselbe Antragsteller, dem die FSA 10 mg zugesteht. Eine Zulassung ist das noch nicht, darüber entscheiden die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten.
Ob die britischen Zulassungen Bestand haben, ist offen. Mit dem geplanten Abkommen zwischen Grossbritannien und der EU zu Lebensmittelstandards könnten sie ab Sommer 2027 wieder wegfallen.
2Kosmetika: Neue Höchstwerte für CBD und THC
Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU (SCCS) hat im April 2026 Werte festgelegt, bis zu denen CBD in Kosmetika als sicher gilt:
- CBD: höchstens 0,19 %
- Δ9-THC: höchstens 0,00025 % (2,5 mg/kg) als Verunreinigung
Die EU-Kommission will diese Werte für Leave-on-, Rinse-off- und Mundpflegeprodukte verbindlich in die Kosmetikverordnung übernehmen. Gemäss nicht verifizierten Angaben des europäischen Hanfverbands EIHA haben die Mitgliedstaaten dem Entwurf im Ständigen Ausschuss zugestimmt. Die Verordnung würde dann voraussichtlich Anfang 2027 erlassen. Danach gelten Übergangsfristen von 12 Monaten für das Inverkehrbringen und 24 Monaten für die Abgabe.
Über Art. 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) würden die Werte nach dem Erlass auch in der Schweiz gelten. Rechtlich verbindlich sind sie heute noch nicht, die Übergangsfristen bieten aber keinen Schutz. Schon heute muss jede Firma im Sicherheitsbericht belegen, dass ihr Produkt sicher ist, und das BLV stützt sich bereits auf die SCCS-Werte. Wer darüber liegt, muss das fundiert begründen, sonst können die Kantone ein Produkt schon jetzt beanstanden. Die THC-Grenze von 1 % aus dem Betäubungsmittelrecht genügt dafür nicht.
3Griechenland: Nur noch reines CBD erlaubt
Seit einem Rundschreiben des griechischen Gesundheitsministeriums vom 15. September 2026 gelten nur noch Produkte als verkehrsfähig, die ausschliesslich CBD enthalten. Vollspektrum- und Breitspektrumextrakte fallen damit vom Markt, auch wenn sie den bisherigen Grenzwert von 0,3 % THC deutlich unterschreiten. Bei Verstössen drohen Bussen bis 100 000 Euro.
Für Hersteller ist das ein grosser Einschnitt. Gerade Vollspektrumöle machen in vielen Ländern einen wesentlichen Teil des Angebots aus.
4Tschechien: Verkaufsverbot für THC-armen Hanf geplant
Die tschechische Regierung will ab 1. Januar 2027 den Verkauf von Produkten aus THC-armem Hanf an Privatpersonen verbieten. Betroffen wären vor allem Blüten aus THC-armen Sorten.
Der Branchenverband CzecHemp warnt vor einer Verlagerung in den Schwarzmarkt. Er schlägt stattdessen einen kontrollierten Verkauf mit Registrierung, Laborprüfung und Alterskontrolle vor und nennt dabei ausdrücklich die Schweiz als Beispiel für einen Markt, der funktioniert.
5Deutschland, Italien und die offenen Verfahren in der EU
In Deutschland sind erste Rauchprodukte aus Hanf mit Steuerzeichen im Handel. Sie enthalten allerdings weniger als 0,05 % THC und sind damit kaum mit Schweizer CBD-Blüten vergleichbar.
Bewegung gibt es im Bundestag. Am 14. Oktober 2026 fand im Agrarausschuss eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen statt. Er will die THC-Grenze für Nutzhanf von 0,3 auf 1 % anheben, also auf den Schweizer Wert, die Rauschklausel streichen und den Anbau in Innenräumen erlauben. Beschlossen ist noch nichts.
In Italien hat das Verfassungsgericht den Entscheid über das Verbot von Hanfblüten vom 21. Oktober 2026 auf den 9. Februar 2027 verschoben. Beim Europäischen Gerichtshof ist zudem die Frage hängig, ob ein solches Verbot mit dem freien Warenverkehr vereinbar ist. Bis dahin gilt das Verbot weiter.
Auf EU-Ebene laufen mehrere Verfahren parallel. Neben dem Novel-Food-Verfahren bei der EFSA und den Kosmetikwerten des SCCS beschäftigt sich auch die Chemikalienagentur ECHA mit CBD. Wie diese Verfahren zusammenspielen, ist derzeit unklar. Das war auch der Tenor am Panel zu Novel Food und CBD an der CB Expo in Dortmund, an dem die IG Hanf im September vertreten war. Zudem schlägt die Kommission in der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vor, ab 2027 die ganze Hanfpflanze samt Blüten als landwirtschaftliches Produkt anzuerkennen. Ob der THC-Grenzwert dabei bei 0,3 % bleibt oder auf 0,5 % steigt, ist offen.
6Was bedeutet das für die Schweiz?
Die neuen Höchstwerte für Kosmetika würden über die LGV auch in der Schweiz gelten, das BLV zieht sie bereits heute heran. Als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel ist CBD in der Schweiz nicht zugelassen.
Auch im Lebensmittelrecht folgt die Schweiz der EU meist mit etwas Abstand. Bei den THC-Grenzwerten für Hanfsamen und Hanfsamenöl ist das mit der Revision der Kontaminantenverordnung per 1. Juli 2025 bereits geschehen. Ab 2027 gelten in der EU zudem erstmals Grenzwerte für Hanftee. Eine Übernahme bei einer nächsten Revision ist wahrscheinlich.
Worauf Konsumentinnen und Konsumenten achten sollten
- CBD kann die Wirkung von Medikamenten beeinflussen. Wer Medikamente nimmt, schwanger ist oder stillt, klärt die Anwendung vorher ärztlich oder in der Apotheke ab.
- CBD-Blüten enthalten bis knapp 1 % THC. Der Grenzwert im Strassenverkehr kann deshalb auch mit CBD-Produkten überschritten werden.
- Seriöse Anbieter zeigen ein Laborzertifikat zur Charge. Heilversprechen sind ein Warnsignal und in der Schweiz nicht erlaubt.
7Umfrage: Wie wird CBD in der Schweiz genutzt?
In der europäischen Diskussion fehlen oft verlässliche Zahlen dazu, wer CBD wie verwendet. Eine neue Umfrage zum CBD-Konsum in der Schweiz soll das ändern. Die Studie wurde von First Class CBD initiiert, wird von der IG Hanf, zahlreichen ihrer Mitglieder sowie weiteren Schweizer CBD-Unternehmen unterstützt und wissenschaftlich vom unabhängigen Marktforschungsinstitut Qualitest AG begleitet.
Die Teilnahme dauert rund 15 Minuten und ist freiwillig und anonym. Als Dankeschön gibt es einen Rabattcode von 15 % bei ausgewählten teilnehmenden Shops und die Chance auf einen von fünf SBB-Reisegutscheinen à CHF 100.-
8Häufige Fragen zu CBD und THC in Europa
Ist CBD in der EU als Lebensmittel erlaubt?
Noch nicht. CBD gilt in der EU als neuartiges Lebensmittel und braucht eine Zulassung. Im September 2026 hat die EFSA erstmals eine positive Stellungnahme abgegeben, für synthetisches CBD bis 2 mg pro Tag. Über die Zulassung entscheiden nun die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten.
Wie viel CBD pro Tag gilt als unbedenklich?
Die Behörden sind sich nicht einig. Die britische FSA empfiehlt für hochreine Isolate höchstens 10 mg pro Tag, die EFSA geht vorläufig von rund 2 mg pro Tag für Erwachsene aus.
Wie viel CBD darf in Kosmetika enthalten sein?
Nach den Werten des SCCS gilt CBD in Kosmetika bis 0,19 % als sicher, für THC als Verunreinigung liegt die Grenze bei 0,00025 % (2,5 mg/kg). Die EU will diese Werte verbindlich machen, in der Schweiz stützt sich das BLV bereits heute darauf.
Ändert sich in der Schweiz etwas?
Ja, bei Kosmetika. Das BLV zieht die SCCS-Werte schon heute heran, nach dem Erlass in der EU würden sie über die LGV auch verbindlich gelten. Als Lebensmittel ist CBD in der Schweiz nicht zugelassen, und bei THC-Grenzwerten für Lebensmittel folgt die Schweiz der EU in der Regel.
Quellen und weiterführende Links
- CBD Novel Food: FSA empfiehlt 10 mg, EFSA nennt 2 mg (Hanf-Magazin)
- Griechenland: Vollspektrum-CBD faktisch vom Markt (Hanf-Magazin)
- Ban on Technical Hemp Threatens Czech Companies (CzecHemp)
- Verordnung (EU) 2026/1828 zu THC in Hanftee (EUR-Lex)
- Important turning point for CBD as EFSA publishes first positive safety opinion (NutraIngredients)
- Cannabidiol (CBD) in Kosmetika (BLV)
- Bundestag berät über die Liberalisierung von Nutzhanf (Hanf Journal)
- Italien: Verfassungsgericht vertagt Hanfblütenverbot auf 2027 (Hanf-Magazin)
- EU Plan Would Classify Hemp Flower as a Crop by 2027 (Business of Cannabis)
- Hanflebensmittel aus der Schweiz: gefragt, aber doppelt so teuer (IG Hanf)
Fragen zur Regulierung von CBD in der Schweiz? Die Geschäftsstelle der IG Hanf hilft gerne weiter: info@ighanf.ch