Position IG Hanf Schweiz zum Import von Cannabis und Cannabisprodukten

Position IG Hanf Schweiz zum Import von Cannabis und Cannabisprodukten

In Kürze

  • Die IG Hanf ist entschieden der Ansicht, dass das Schweizer Gewerbe vor billigem ausländischem Cannabis geschützt werden muss.
  • Gerade beim Aufbau eines neuen Marktes sind Importbeschränkungen analog zu den Pilotprojekten unverzichtbar.
  • Nur bei Engpasssituationen sollen Importe in Betracht gezogen werden können.


Schutz des lokalen Gewerbes

Die IG Hanf ist vertritt entschieden die Ansicht, dass eine Regulierung von Cannabis in der Schweiz Produzenten von Schweizer Cannabis und Cannabisprodukten bevorteilt berücksichtigen soll. Insbesondere sollen dabei landwirtschaftliche Unternehmen und Hersteller vor Ort von den wirtschaftlichen Chancen eines regulierten Cannabismarktes profitieren können. Dies erfordert eine klare Strategie, um den lokalen Markt vor negativen Einflüssen durch Billigimporte zu schützen.

Auch wenn der Handel mit nicht-medizinischem Cannabis aktuell noch nicht erlaubt ist, plädiert die IG Hanf dafür, das lokale Gewerbe rechtzeitig zu stärken. Eine Importbeschränkung, die Importe ausschliesslich auf Engpasssituationen begrenzt, ist aus Sicht der IG Hanf besonders zu Beginn des Marktaufbaus unter der neuen Regulierung unabdingbar. Importe sollten – sofern nach internationalem Recht zulässig – nur für spezifische, vorübergehende Bedarfe erfolgen, die durch die Schweizer Produktion nicht gedeckt werden können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die Nachfrage in der Schweiz kurzfristig das Angebot übersteigt.

Wichtig ist ebenfalls, dass Importe langfristig nur nach klar definierten Regeln stattfinden sollen können. Um den Markt zu kontrollieren und die einheimische Produktion zu schützen, könnten im Falle einer Legalisierung des Cannabisimports ähnliche Regelungen angewendet werden, wie bei landwirtschaftlichen Produkten.

Da Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) nicht unter den Anwendungsbereich des Einheits-Übereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel (EHÜ) fallen, sollen diese ohne Einschränkungen importiert werden können.

Wieso es den Schutz des lokalen Gewerbes braucht

Ein Blick auf den medizinischen Cannabismarkt zeigt, wie wichtig dieser Schutz ist: Der Grossteil des heute in der Schweiz verkauften medizinischen Cannabis stammt aus dem Ausland. Dies liegt daran, dass die Produktionskosten im Ausland erheblich niedriger sind, was zu einer starken Marktverdrängung von Schweizer Produzenten führt. Ähnliche Tendenzen zeigen sich bei CBD-Produkten und anderen cannabinoidhaltigen Erzeugnissen.

Für den Aufbau eines funktionierenden heimischen Marktes ist es essenziell, dass Schweizer Produzenten notwendiges Know-how für verschiedene Anwendungen und Konsumformen entwickeln und sichere Produkte in der Schweiz herstellen können.

Importe aus Ländern, in denen Cannabis auf Grund tiefer Lohn- und Infrastrukturkosten sehr günstig hergestellt werden kann, gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Produzenten. Dies könnte zu Arbeitsplatzverlusten, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich, führen. Die Landwirtschaft, die sich zunehmend auf den Anbau von Cannabis spezialisiert, würde so einen wichtigen Zukunftsmarkt verlieren.

Ohne Massnahmen zum Schutz des lokalen Gewerbes könnten wertvolle wirtschaftliche und soziale Potenziale der Schweizer Cannabisbranche ungenutzt bleiben. Eine Regulierung von Cannabis, welche Importrestriktionen ausser Acht lässt, ist eine verpasste Gelegenheit für die Schweizer Produzenten.