
«Zeitgemässe» Cannabis-Gesetzgebung gefordert
Durch die Vergällung sollenCBD-ÖlemitzusätzlichenGe- Can nabisol und ein Einmachglas schmacksstoffen ungeniessbar gemacht werden, um eine versehentliche oder missbräuchliche Einnahme zu verhindern, wie es in einer Mitteilung der IG Hanf vom Freitag heisst. Die Interessengemeinschaft (IG) der Hanf-Produzenten und -Händler bezieht sich auf eine Verfügung der Gemeinsamen Anmeldestelle Chemikalien des Bundes, derzufolge chemische Produkte, die CBD (Cannabidiol) enthalten und unter dem Chemikalienrecht in Verkehr gebracht werden, seit dem 29. März mit einemVergällungsmittel versetzt seinmüssen, damit die Duftöle nicht irrtümlicherweise eingenommen
werden können.
Bereits auf dem Markt befindliche Produkte dürfen bis 3o. September verkauft werden. Die Vergällungspflicht betrifft keine CBD-haltigen
Produkte, die im Rahmen des Heilmittel- oder Lebensmittelrechts in Verkehr gebracht werden.
Zu einem Boom geführt
Offenbar hätten sich viele Konsumentinnen und Konsumenten über die «nicht zur Einnahme»-Aufschrift auf der Verpackung hinweggesetzt
und somit quasi «missbräuchlich» solche Produkte als Naturheilmittel eingenommen, schreibt die IG Hanf. Und sie hätten sich danach gemäss unzähligen Berichten über Linderung von verschiedenen gängigen gesundheitlichen Volksgebrechen wie Schlafstörungen erfreut.
Dies habe sich in der Bevölkerung offenbar herumgesprochenund zu einem regelrechten Boom geführt. Dem versuche das Bundesamt für
Gesundheit (BAG) nun einen Riegel zu schieben, so die IG Hanf.
sda/mab
(Quelle: Jungfrau Zeitung Weekend)