Deutschland reguliert Cannabis: Ein Meilenstein in der Drogenpolitik

Deutschland reguliert Cannabis: Ein Meilenstein in der Drogenpolitik

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 23.02.2024, mit einem deutlichen Ergebnis von 407 Ja-Stimmen zu 226 Nein-Stimmen das Cannabisgesetz (CanG) beschlossen. Diese Entscheidung ist das Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses zur Regulierung von Cannabis und einer öffentlichen Debatte über die Drogenpolitik des Landes.

Die neue Regulierung von Cannabis wird es Erwachsenen ab 18 Jahren erlauben, eine begrenzte Menge Cannabis für den persönlichen Gebrauch zu erwerben (25 Gramm / Tag, max. 50 Gramm / Monat), zu besitzen und zu konsumieren und gemeinsam bis zu 3 Pflanzen pro Person anzubauen.

Diese Entscheidung folgt einer wachsenden internationalen Bewegung zur Regulierung von Cannabis, die in den letzten Jahren in vielen Ländern umgesetzt wurde. Die Regulierung von Cannabis kann die Kriminalisierung von Millionen von Menschen beenden und neue wirtschaftliche Chancen schaffen.

Die Bundesregierung betonte mehrfach, dass die Legalisierung von Cannabis mit strengen Regulierungen einhergehen wird, um sicherzustellen, dass der Konsum in einem sicheren und verantwortungsvollen Rahmen stattfindet. Massnahmen wie Aufklärungskampagnen, Jugendschutz und die Bekämpfung von Drogenmissbrauch sollen im Mittelpunkt der Drogenpolitik stehen.

Sinnvolles Regulierungsmodell?

Die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung sahen eine umfassenden Regulierung des Cannabismarktes vor. Das zunächst geplante Modell, welches Fachgeschäfte und regulierte Lieferketten beinhaltete, wurde aufgrund des Wiederstandes einzelner Bundesländer wie z.B. Bayern und nach Gesprächen mit der EU verworfen.

Das zwei Säulen Modell der Cannabisregulierung in Deutschland

Das Zwei-Säulen-Modell soll mehr Sicherheit im Konsum von Cannabis erreichen und eine präventionsorientierte Drogenpolitik ermöglichen.

Erste Säule – Eigenversorgung / Vereine / Entkriminalisierung

Erwachsene sollen eine bestimmte Menge Hanf privat anbauen oder über eine nicht-gewinnorientierte Vereinigung (Verein oder Genossenschaft) beziehen können. Pro Tag dürfen maximal 25 Gramm Hanf, pro Monat 50 Gramm abgegeben werden. Die Abgabe an Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren ist begrenzt auf eine Menge von 30 Gramm pro Monat. An die Mitglieder darf neben dem geernteten Hanf auch von der Vereinigung erzeugte Samen und Stecklinge für den Eigenanbau abgegeben werden. Ebenso dürfen Samen und Stecklinge aus EU-Länder für den Eigenbedarf importiert werden. Der private Eigenanbau soll legal werden, allerdings sollen maximal drei Pflanzen zulässig sein und die Erntemenge darf 60 Gramm nicht überschreiten.

Zweite Säule – Regionale Modellvorhaben

Im Rahmen regionaler Modellvorhaben soll Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften für Erwachsene erhältlich sein. Wann der Entwurf der zweiten Säule vorgestellt wird, ist bisher nicht bekannt.

Rauschklausel für Nutzhanf bleibt bestehen

Im neuen Gesetz wird der Umgang mit Nutzhanf weiterhin nicht erlaubt. Cannabisblüten mit wenig THC bleiben nach wie vor illegal, weil der Missbrauchsvorbehalt wie im bisherigen Betäubungsmittelrecht bestehen bleibt. Dies ist aus Schweizer Perspektive unverständlich. Hierzulande ist anerkannt, dass Cannabis mit weniger als 1 % THC-Gehalt keine realistische “Gefahr” für eine Berauschung bietet.

Was kann die Schweiz besser machen?

Die Schweiz könnte bei der Regulierung von Cannabis im Vergleich zu Deutschland vorangehen, indem sie die Lieferketten für Cannabis im Rahmen von den bereits laufenden THC-Pilotversuchen genauer prüft und in die geplante Regulierung einbezieht. Die Pilotversuche können dazu beitragen, zu verstehen, wie die gesamte Lieferkette – von der Produktion bis zur Abgabe an den Endverbraucher – sicher und effizient betrieben werden kann.


Die neusten Änderungen am Gesetz sind hier zu finden.

Siehe auch: Historische Debatte im Bundestag – Ist die «Legalisierung» in Deutschland nun Tatsache? – IG Hanf Schweiz

Lukas Brunner
Author: Lukas Brunner